Als Wohnungseigentümer oder Beirat suchen Sie nach einem Verwalter für Ihre Wohnanlage, von dem Sie erwarten, dass er für Sie überdurchschnittliche Leistungen erstellt und die Werthaltigkeit Ihrer Immobilie sicherstellt. Der Tätigkeitsschwerpunkt unseres Unternehmen ist die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, was Sie als Beirat oder Eigentümer von uns erwarten.
- Verwaltung nach den Rahmenbedingungen des WEG-Gesetzes,
unter besonderer Berücksichtigung Ihrer Wünsche.
- Gute Zusammenarbeit mit Beiräten und Wohnungseigentümern
- Transparenter Informationsfluss über aktuelle Ereignisse.
- Gewissenhafte und gut nachprüfbare Buchführung.
- Zeitnahe Buchhaltung mit zeitnahem Mahnverfahren zur Vermeidung von Zahlungsausfällen.
- Nachvollziehbare Abrechnungen, die der aktuellen Rechtsprechung gerecht werden.
- Liquiditätssicherung durch fundierte Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne.
- Verständliche Gesamt- und Einzelabrechnungen, die zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten differenzieren.
- Fachlich fundierte Durchführung von Eigentümerversammlungen, die rechtssichere Beschlüsse zum Ergebnis haben.
- Verständliche, nicht interpretationsfähige Protokolle.
- Wertsicherung der Immobilie durch fachlich einwandfreie Instandhaltung und Instandsetzung.
Die Immobilien Verwaltung für Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat in den vergangenen Jahren einen starken Wandel erfahren. Die Reform des WEG-Gesetzes hat der Hausverwaltung neue zusätzliche Pflichten auferlegt. Bescheinigungen nach § 35 a EkSt-Gesetz, das Führen von Beschlussbüchern und das getrennte Buchen von Hausgeldzahlungen und den Zuführungen für Instandhaltungen und die Neuerungen zum Thema Rauchmelder und Legionellenprüfung stellen neue Anforderungen an Ihre Hausverwaltung. Die Neuordnung des WEG-Gesetzes eröffnet den Wohnungseigentümern neue Möglichkeiten und Freiheiten für Beschlussfassungen zu baulichen Veränderungen und Änderungen von Abrechnungsschlüsseln.
Unsere Mitarbeiter werden diesem ständigen Wandel durch fortlaufende Schulungen und den Informationsfluss den wir als Mitglied des IVD erhalten, mehr als gerecht. Mit Hilfe unserer Fachkenntnisse führen wir Ihre Eigentümergemeinschaft sicher durch die rechlichen Vorgaben, ohne dass wir dabei Ihre Interessen aus den Augen verlieren. Für den Fall, dass wir für die Wahrnehmung Ihrer Interessen rechtliche Beratung benötigen, haben wir einen Beratungsvertrag mit der Blankeneser Rechtsanwaltskanzlei Gerd Zeidler.
Sofern Sie besondere Wünsche haben, werden wir diese gerne berücksichtigen. Wir sind sicher, dass Sie mit unseren Leistungen zufrieden sein können.
Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre WEG Verwaltung.